„Arbeitssicherheit ist unverzichtbar in der heutigen Arbeitswelt. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und nachhaltige Dienstleistung im Arbeitsschutz an. Dadurch können Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren, während wir die anstehenden Aufgaben im Arbeitsschutz optimal und transparent erledigen.
Ihre Vorteile liegen dabei auf der Hand:
- Ihre Mitarbeiter arbeiten in einem sicheren Umfeld, das wichtigste Gut wird geschützt.
- Sie sparen Zeit und müssen sich nicht mit zusätzlichen Aufgaben belasten, obwohl die Haftung bei Ihnen liegt.
- Sie müssen Ihre eigenen Strukturen nicht weiter ausbauen.
- Die Produktivität Ihres Unternehmens steigt.“
Unsere Leistungen im Überblick
Gefährdungsbeurteilung
Wir führen eine Erstaufnahme der Strukturen und Prozesse Ihrer Organisation vor Ort durch. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, potenzielle Gefährdungen identifiziert und mittels einer Risikobewertung gewichtet. Anschließend eliminieren wir die Gefährdungen durch konkrete Maßnahmenvorschläge, definierte Umsetzungszeiträume und klare Verantwortlichkeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch während der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.
Gemäß § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze und Tätigkeiten systematisch auf mögliche Gefährdungen zu überprüfen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von einer zuverlässigen und fachkundigen Person durchgeführt werden.
ASA
- Wird gemeinsam Terminiert, die Inhalte werden vor der Sitzung abgestimmt und bis zur ASA Sitzung vorbereitet
- Bei allen besprochenen Maßnahmen können wir mit Rat und Tat unterstützen
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Gemäß § 11 ASiG sind Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden.
Der ASA hat die Aufgabe, bei Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er tritt grundsätzlich einmal im Quartal zusammen.
Zusammensetzung: Arbeitgeber (oder Vertreter), Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter und ggf. Betriebsratsmitglieder.
Wir unterstützen Sie bei allen Belangen des ASA mit fachkundiger Beratung und praxisorientierten Lösungen.“
Betriebsanweisung
- Sind alle Betriebsanweisungen vorhanden und auf dem aktuellen Stand?
Wir übernehmen die Erstellung und Überarbeitung von Betriebsanweisungen für PSA, Gefahrstoffe, Maschinen und mehr. Diese Anweisungen sind entscheidend, um Gefährdungen für Menschen zu vermeiden und folgen zahlreichen Rechtsgrundlagen (vgl. §§ 4, § 9 Abs.1, § 12 Abs.1 ArbSchG; § 14 GefStoffVO). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV ist es die explizite Pflicht des Arbeitgebers, seine Beschäftigten vor vorhersehbaren Gefährdungen durch die Verwendung von Arbeitsmitteln zu schützen. Wir berücksichtigen dabei besonders die zu erwartenden Betriebsbedingungen.
Unfallmanagement
- Unterstützung bei der Erfassung, Analyse und Meldung von (Beinahe-)Unfällen
Als tragende Säule im Arbeitsschutz dient das Unfallmanagement der Prävention und dem Ziel, Unfälle zu verhindern. Dabei werden auch Beinahe-Unfälle ernst genommen, um aus Erfahrungen zu lernen und die Prävention zu verbessern. Im Falle von Unfällen sind Arbeitgeber verpflichtet, Melde- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Schwere Arbeitsunfälle müssen dem Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsichtsbehörde gemeldet werden. Ein umfassendes Betreuungs- und Entschädigungssystem greift ein. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (sog. Haftungsablösung). Weitere Informationen zum Unfallmanagement finden sich in der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 204-006.